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AQHA: QH-Verband erhebt ab 2012 neue jährliche Gebühren für den Incentive Fund
 
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Der amerikanische Quarter Horse-Verband steht, angesichts der seit Jahren rückläufigen Pferde- und Mitgliederzahlen, vor den wohl größten Veränderungen seit langem. Nachdem bekannt wurde, daß ab 2012 Rookie-Klassen und ab 2013 weitere Leistungsklassen eingeführt werden (w!.com vom 06.10.11), wird nun auch das Incentive Fund Program grundlegend verändert.

Das Incentive Fund Programm wurde 1985 ins Leben gerufen. Es schüttet Gelder aus an Hengstbesitzer, Fohlenbesitzer und Besitzer von Sportpferden, die im Incentive Fund einbezahlt worden sind. Nachdem ein Hengst einbezahlt worden ist, sind die Fohlen des Jahrgangs ebenfalls berechtigt, im Incentive Fund einbezahlt zu werden. Erzielen sie dann auf AQHA-Turnieren Punkte, erhalten Pferdebesitzer und Züchter je AQHA-Punkt eine jährlich wechselnde Ausschüttung, 2010 gab es für jeden AQHA-Punkt 24,01 USD.

Ziel soll es jedoch sein, in Zukunft die Ausschüttung auf 50 USD je AQHA-Punkt zu verdoppeln, erklärt Tom Persechino, AQHA executive director of competition and breed integrity. Dafür müssen aber deutlich mehr Einnahmen her, und die gibt es vor allem durch eine neue jährliche Gebühren ab dem kommenden Jahr:

1) Für jedes Pferd, das für den Incentive Fund nominiert ist, muss nun zusätzlich ab 2012 eine Gebühr von 50 USD gezahlt werden, um im Incentive Fund zu bleiben.
Das gilt jeweils (!) für Open und Amateur-Division, geht ein Pferd beide Divisions, werden 100 USD fällig pro Jahr. Nichtmitglieder zahlen 75 USD je Division.
Deadline ist dafür der 31. Januar 2012

2) Die Gebühren für die Fohlennominierung werden ab 2013 um 25% erhöht auf 125 USD.

3) Die Anzahl möglicher AQHA-Punkte einer Saison für den Incentive Fund wird bei 200 gedeckelt. Werden mehr als 200 Punkte erreicht, gibt es nur noch 50% der Ausschüttungssumme.

4) In Zukunft erhalten die Pferdebesitzer nur noch 70% der Summe, der Anteil an Hengst- und Fohleneinzahler steigt um jeweils 5% auf jeweils 15%.
Bislang bekamen die Besitzer 80% der Ausschüttungssumme.


Diese Regelungen betreffen in Europa vor allem Hengste und Nachzucht in Deutschland, 20 der derzeit 29 in Europa einbezahlten Hengste stehen in Deutschland.

Hier finden Sie das Formular zur Nominierung Ihres Pferdes
Bei Fragen helfen wir gerne weiter, zu den w!.com-Papierservices gelangen Sie hier.



Update 16. Dezember 2011: Quarter Horse-Hengste können noch bis 16. Januar 2012 einbezahlt werden

Die AQHA teilt heute mit, daß sie erstmals seit 30 Jahren die Nominierungsfrist für Hengste verlängert. Bislang mussten Hengste bis zum 30. November des Vorjahres einbezahlt werden, nun ist diese Deadline auf den 16. Januar 2012 verlängert worden, ohne daß hohe Säumniszuschläge erhoben werden.

Diese Fristverlängerung deutet darauf hin, daß die aktuelle Nachfrage nach dem Incentive Fund bei den Hengsthalter offensichtlich nicht die Erwartungen der AQHA erreicht. Erst vor kurzem gab der Verband bekannt, daß erstmals jährliche Gebühren für die einbezahlte Nachzucht von Incentive Fund-Hengsten erhoben werden. Zudem wird die Nominierungegebühr ab 2013 um 25% erhöht.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter, zu den w!.com-Papierservices gelangen Sie hier.
Alle Formulare finden Sie hier.
Hier finden Sie alle derzeit einbezahlten Incentive Fund-Hengste in Europa



Update 05. November 2011: AQHA verzichtet nach Mitgliederkritik zunächst auf die Transfer Fee

Die geplanten Änderungen der AQHA an ihrem Multi Millionen Dollar-Program Incentive Fund stösst auf größere Kritik als erwartet (siehe auch w!.com Leserforum). Kurz nach Bekanntgabe muss der Verband nun Teile der Änderungen wieder zurücknehmen bzw. verändern und sieht sich gezwungen, die Namen der AQHA Incentive Fund Task Force zu veröffentlichen, auf deren Empfehlungen hin die Bestimmungen geändert wurden.

Bis auf weiteres verzichtet die AQHA auf die Erhebung einer Transfer Fee. Geplant war, daß wenn das Pferd verkauft wird, der neue Besitzer eine 50 USD Incentive Fund Transfer Fee zahlen muss. Tut er das nicht, wird nur dem alten Besitzer für AQHA-Punkte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs mögliches Gewinngeld gezahlt.
Diese Gebühr entfällt zunächst.

Geändert wird auch die Ausschüttungssumme für Pferde, die über 200 Punkte in einem Jahr erreichen. Geplant war, diese auf 80% zu reduzieren, nun wird sie sogar um 50% reduziert. Das bedeutet, daß es für 200 Punkte den vollen Incentive Fund-Betrag gibt, ab dem 201. Punkt wird dann nur noch die Hälfte ausgeschüttet.

Die Doppelbelastung für Hengstbesitzer, die ihre eigene Nachzucht einzahlen, wird im ersten Jahr reduziert. Jedem Hengstbesitzer, der Nachzucht seines Hengstes in den Incentive Fund einbezahlt, wird im ersten Jahr die License Fee erlassen.

 





Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
Zum wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.


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Quelle wittelsbuerger.com



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