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                (aid) – Relativ günstig lässt sich der Traum vom Reiten 
                umsetzen, wenn schon gute Vorkenntnisse vorhanden sind. Dann nämlich 
                ist eine Reitbeteiligung eine gute Alternative zum Reiten im Schulbetrieb 
                und es fühlt sich fast an, wie ein eigenes Pferd - ohne jedoch 
                die vollen Kosten, die Verantwortung und das Risiko zu tragen. 
                Davon jedenfalls gehen viele Reiter aus, die eine Reitbeteiligung 
                anbieten oder nutzen. Oftmals sind es Jugendliche, deren Eltern 
                nicht im Pferdesport aktiv sind und deshalb möglicherweise 
                nicht vollumfänglich über die "Risiken und Nebenwirkungen" 
                informiert sind.  
                 
                 
                 
                  
                 
                 
                 
                Dass der Halter des Pferdes eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung 
                abschließen muss, ist hinlänglich bekannt. Weniger 
                bewusst ist Vielen, dass auch die Reitbeteiligung eine solche 
                Versicherung braucht, da im Moment der Nutzung des Pferdes das 
                Risiko auf die Reitbeteiligung übergeht. Es geht hierbei 
                um Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, solange 
                es sich in der Obhut des Halters bzw. der Reitbeteiligung befindet. 
                "Zahlt jemand Geld für eine Reitbeteiligung, so ist 
                diese Person rechtlich wie ein Tierhalter zu betrachten", 
                so Anne Dirksen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im 
                neu erschienen aid-Heft zum Thema Pferdeversicherungen.  
                 
                Eine Reitbeteiligung solle demnach unbedingt darauf achten, in 
                der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Halters eingeschlossen 
                zu sein. Das gilt übrigens auch, wenn die Reitbeteiligung 
                durch Gegenleistungen, wie Putzen, Füttern und Misten "bezahlt" 
                würde. Auf jeden Fall sollte sich die Reitbeteiligung beim 
                Halter erkundigen, ob eine Tierhalterhaftpflicht überhaupt 
                besteht. Und man sollte sich darüber im Klaren sein, dass 
                die Versicherung nicht für Schäden gegen sich selbst 
                aufkommt, sobald man sozusagen als "Mit-Tierhalter" 
                in die Versicherung eingetragen ist.  
              Wer sicher gehen möchte, 
                dass er alles rund ums Pferd und Reiten richtig und umfassend 
                versichert hat, findet dazu viele fachliche Informationen im neuen 
                aid-Heft "Reiten und Pferdehaltung richtig versichern". 
                 
                 
                
                 
                 
                 
                
                 
                 
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik. 
                 
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