Das außergewöhnlich nasskalte Wetter im Mai erschwert
derzeit die Heuernte. Aufgrund der witterungsbedingten Erntebedingungen
ist die Kontrolle der Heutemperatur daher besonders wichtig. Denn
die hohe Wärmeentwicklung im Heustock führt nicht selten
zu einer Selbstentzündung im Heulager. Diese erfolgt jedoch
nicht schlagartig, sondern in mehreren Phasen.
Auch wenn das eingebrachte,
frische Heu weitestgehend trocken erscheint, muss die erforderliche
Lagerfähigkeit nicht unbedingt gegeben sein. Im Zweifel sind
noch nicht alle Pflanzenteile abgestorben und es kann sich noch
zellgebundenes Wasser in dem Grüngut befinden. Durch die
Restatmung erwärmt sich das Heu, es entwickeln sich sogenannte
Schwitz- und Gärprozesse. Da Heu ein schlechter Wärmeleiter
ist, staut sich die gebildete Wärme vor allem bei dicht gelagerten
Ballen - es „schwitzt“.
Landwirte sollten die
Temperatur regelmäßig messen. Bei Temperaturen bis
45°C wird ein tägliches Messintervall in der ersten Zeit
als ausreichend angesehen. Von der zweiten bis zur vierten Woche
ist alle zwei bis drei Tage und ab der fünften bis zur zwölften
Woche einmal wöchentlich zu messen.
Eine Wärmeentwicklung
im Bereich zwischen 45° und 60°C gilt bereits als bedenklich
und erfordert eine Messung im Abstand von höchstens 12 Stunden,
ab 50°C sogar alle sechs bis acht Stunden. Brandgefährlich
sind Temperaturen ab 60°C. Dann sind die Feuerwehr und der
Gemeinde- bzw. Ortsbrandmeister zu benachrichtigen. Messungen
müssen nun ständig an den erhitzten Stellen vorgenommen
werden. Steigt die Temperatur auf über 70°C, so ist die
Feuerwehr über den Notruf zu alarmieren. Gleiches gilt, wenn
die Oberfläche des Heulagers muldenartig einsinkt. Das Abtragen
des Heustocks in dieser Situation ist ohne Anwesenheit der Feuerwehr
nicht zu empfehlen. Durch den Kontakt mit dem Sauerstoff der Luft
kann das Erntegut plötzlich entflammen.
Die Einlagerung von
Heu ist so zu organisieren, dass jeder Punkt mit der Messsonde
erreicht werden kann. Sinnvoll ist es, die Lagerstätte in
Temperaturmessbereiche einzuteilen. Die Messpunkte sind gleichmäßig
verteilt über den gesamten Heuvorrat anzuordnen. Alle Temperaturmessungen
sollten mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der Messtiefe
in ein Nachweisheft eingetragen werden. Es ist vorteilhaft, von
jedem Lagerort eine Skizze anzufertigen. Die Dokumentation dient
in erster Linie als Nachweis der Temperaturkontrolle gegenüber
den Untersuchungsbehörden und dem Feuerversicherer im Falle
eines Brandes. Denn wird das regelmäßige Messen der
Heustocktemperatur unterlassen bzw. nicht dokumentiert, kann das
nicht nur zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen,
sondern auch als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden.
Quelle: aid
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|