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                Das außergewöhnlich nasskalte Wetter im Mai erschwert 
                derzeit die Heuernte. Aufgrund der witterungsbedingten Erntebedingungen 
                ist die Kontrolle der Heutemperatur daher besonders wichtig. Denn 
                die hohe Wärmeentwicklung im Heustock führt nicht selten 
                zu einer Selbstentzündung im Heulager. Diese erfolgt jedoch 
                nicht schlagartig, sondern in mehreren Phasen. 
              Auch wenn das eingebrachte, 
                frische Heu weitestgehend trocken erscheint, muss die erforderliche 
                Lagerfähigkeit nicht unbedingt gegeben sein. Im Zweifel sind 
                noch nicht alle Pflanzenteile abgestorben und es kann sich noch 
                zellgebundenes Wasser in dem Grüngut befinden. Durch die 
                Restatmung erwärmt sich das Heu, es entwickeln sich sogenannte 
                Schwitz- und Gärprozesse. Da Heu ein schlechter Wärmeleiter 
                ist, staut sich die gebildete Wärme vor allem bei dicht gelagerten 
                Ballen - es „schwitzt“. 
              Landwirte sollten die 
                Temperatur regelmäßig messen. Bei Temperaturen bis 
                45°C wird ein tägliches Messintervall in der ersten Zeit 
                als ausreichend angesehen. Von der zweiten bis zur vierten Woche 
                ist alle zwei bis drei Tage und ab der fünften bis zur zwölften 
                Woche einmal wöchentlich zu messen. 
              Eine Wärmeentwicklung 
                im Bereich zwischen 45° und 60°C gilt bereits als bedenklich 
                und erfordert eine Messung im Abstand von höchstens 12 Stunden, 
                ab 50°C sogar alle sechs bis acht Stunden. Brandgefährlich 
                sind Temperaturen ab 60°C. Dann sind die Feuerwehr und der 
                Gemeinde- bzw. Ortsbrandmeister zu benachrichtigen. Messungen 
                müssen nun ständig an den erhitzten Stellen vorgenommen 
                werden. Steigt die Temperatur auf über 70°C, so ist die 
                Feuerwehr über den Notruf zu alarmieren. Gleiches gilt, wenn 
                die Oberfläche des Heulagers muldenartig einsinkt. Das Abtragen 
                des Heustocks in dieser Situation ist ohne Anwesenheit der Feuerwehr 
                nicht zu empfehlen. Durch den Kontakt mit dem Sauerstoff der Luft 
                kann das Erntegut plötzlich entflammen. 
              Die Einlagerung von 
                Heu ist so zu organisieren, dass jeder Punkt mit der Messsonde 
                erreicht werden kann. Sinnvoll ist es, die Lagerstätte in 
                Temperaturmessbereiche einzuteilen. Die Messpunkte sind gleichmäßig 
                verteilt über den gesamten Heuvorrat anzuordnen. Alle Temperaturmessungen 
                sollten mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der Messtiefe 
                in ein Nachweisheft eingetragen werden. Es ist vorteilhaft, von 
                jedem Lagerort eine Skizze anzufertigen. Die Dokumentation dient 
                in erster Linie als Nachweis der Temperaturkontrolle gegenüber 
                den Untersuchungsbehörden und dem Feuerversicherer im Falle 
                eines Brandes. Denn wird das regelmäßige Messen der 
                Heustocktemperatur unterlassen bzw. nicht dokumentiert, kann das 
                nicht nur zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen, 
                sondern auch als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. 
               
                 
               
                 
                Quelle: aid 
                 
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