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b) Aber auch für die älteren Pferde ergeben sich Änderungen:
Bestehende Equidenpässe ohne Zuchtbescheinigung müssen auf Vollständigkeit
der relevanten Informationen überprüft und gegebenenfalls vervollständigt
werden, um dann durch eine Eintragungsbescheinigung der DQHA erweitert
zu werden. Diese Dokumentation des Zuchtbucheintrages führt zu
einem tierzuchtrechtlich ordnungsgemäßen Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung.
c) Nach nationalem Zuchtrecht darf kein Zuchtpferd ohne
Zuchtbescheinigung angeboten werden- weder der Samen, noch ein
Embryo oder das Tier selbst! Das heißt konkret: Alle aktiven oder
potentiellen Zuchttiere brauchen die Zuchtbescheinigung innerhalb
des Equidenpasses. Wird ein Zuchtpferd ohne national anerkannte
Zuchtbescheinigung angeboten oder verkauft, handelt es sich um
eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 6 Tierzuchtgesetz
und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (Bußgeld bis zu
5.000 €).
II. Fohlen sofort melden!
In dem Zusammenhang auch sehr wichtig: Die Zuchtbuchordnung ist
um den Passus „Mitwirkungspflicht des Züchters“ erweitert worden.
Hier ist geregelt, dass jeder Züchter sich zur Mitarbeit verpflichtet,
um eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit zu gewährleisten. So muss,
wie es der Gesetzgeber verlangt, zum Beispiel jeder Züchter seine
Fohlen schnellst möglich melden (bis zum 1. August), damit die
Registrierung umgehend erfolgen kann. Diese Registrierung ist
grundlegende Voraussetzung zur Erstellung des Equidenpasses. Der
Equidenpass muss laut Gesetz im Jahr der Geburt (bzw. sechs Monate
nach der Geburt) ausgestellt sein, ansonsten können empfindliche
Strafen ausgesprochen werden. Zudem kann nach dieser Frist nur
noch ein „Duplikat“ des Equidenpasses ausgestellt werden, was
z.B. zur Folge hat, dass dieses Pferd nur noch als „Nicht-Schlachtequide“
geführt werden kann. Hier gibt es wichtige tierseuchen- und lebensmittelrechtliche
Gründe, die das rechtzeitige Erstellen des Equidenpasses rechtfertigen.
10. Mai: Über 200 Reaktionen auf facebook zu den Änderungen
"Groß angelegte Verwaltungsnummer", "Vorkontrollen für die Pferdesteuer",
" teures Chaos", "und züchten kann ich auch ohne DQHA
- die Papiere fürs Fohli kommen eh aus USA" - auf facebook
machten wittelsbuerger.com-Leser
ihrem Ärger schon kurz nach der Veröffentlichung Luft.
Über 200 Einträge zählt dieser Beitrag bereits.
Caro Schmid informiert: " also ich habe mit der dqha telefoniert.
Nächste Woche soll dazu wohl noch eine genauere Stellungnahme
kommen, weil sie selber noch nicht genau wissen wie es läuft.
Zu den FN Pässen die manche Pferde haben, haben sie gesagt,
dass es dann keine Zuchtbescheinigung gibt. Diese gibt es nur
mit Dqha-Pass und diesen gibt es jetzt nur noch wenn man Mitglied
bei der Dqha ist. Pure Geldmacherei...Man konnte ja auch alles
komplett ohne Dqha machen, Papier beantragen etc.."
"Alles Geldmacherei", "Da sollte die DQHA kulant sein" sind ebenfalls
die Reaktionen auf facebook bei der DQHA-RPS.
Zur
w!.com-Gruppe auf facebook
Zur
DQHA-RPS-Gruppe auf facebook
Fragen? Petra Roth-Leckebusch ist wittelsbuerger.com-Expertin
und hilft auch Ihnen gerne weiter!
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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