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Ab dieser Saison führt das Einreiten in eine Reining-Prüfung ohne geeigneten Beschlag zur Disqualifikation (siehe Regelbuch 2015/2016, § 7003). Die Richterschaft hat die Anforderungen an den geeigneten Beschlag aktuell wie folgt definiert:
In den Reining-Prüfungen dürfen nur noch Pferde mit glatten, genagelten Hinterhufeisen starten. Das Tragen von Hufschuhen ist nur an den Vorderhufen erlaubt.
Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen diese Regelung vorliegt, obliegt dem jeweiligen Richter.
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