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Anti-Doping: Zwei Urteile des EWU-Sportgerichtes sind nun rechtskräftig
 
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Auf dem C Turnier in Antriftal-Bernsburg (HES) am 14./15.05.2011 wurde das Pferd der Reiterin Britta Gakenheimer "Twice Annies Image" positiv auf die Substanz Phenylbutazon, eine verbotene Substanz gemäß Liste II der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der FN in Verbindung mit § 5 Abs. 2b der EWU Rechtsordnung, getestet.

Das Sportgericht hat daraufhin nach schriftlicher Stellungnahme der Reiterin am 21.07.2011 eine vorläufig befristete Sperre bis zum 31.10.2011 für alle EWU Turniere ausgesprochen. Am 23.09.2011 fand die mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht statt. Nach Anhörung der Reiterin hat das Sportgericht Britta Gakenheimer zu einer Geldbuße in Höhe von 500,- € sowie einer zeitlichen Sperre von sechs Monaten für die Teilnahme an EWU Turnieren verurteilt. Die vorläufig ausgesprochene Sperre wird angerechnet, sodass Britta Gakenheimer noch bis zum 20.01.2012 von der Teilnahme an EWU Turnieren ausgeschlossen ist. Die Turniererfolge der Reiterin mit dem getesteten Pferd auf dem Turnier in Antriftal-Bernsburg werden aberkannt.


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Auf dem AQ Turnier in Montabaur (RHLD) am 02.-05.06.2011 wurde das Pferd der Reiterin Anja Dönges "Big Step Beauty Bone" positiv auf die Substanz Meloxicam, eine verbotene Substanz gemäß Liste II der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der FN in Verbindung mit § 5 Abs. 2b der EWU Rechtsordnung, getestet.

Wie im obigen Fall hat das Sportgericht nach schriftlicher Stellungnahme der Reiterin am 16.08.2011 eine vorläufig befristete Sperre bis zum 31.10.2011 für alle EWU Turniere ausgesprochen. Am 23.09.2011 fand die mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht statt. Nach Anhörung der Reiterin hat das Sportgericht auch Anja Dönges zu einer Geldbuße in Höhe von 500,- € sowie einer zeitlichen Sperre von sechs Monaten für die Teilnahme an EWU Turnieren verurteilt. Die vorläufig ausgesprochene Sperre wird ebenfalls angerechnet, sodass Anja Dönges noch bis zum 15.02.2012 von der Teilnahme an EWU Turnieren ausgeschlossen ist. Die Turniererfolge der Reiterin mit dem getesteten Pferd auf dem Turnier in Montabaur werden aberkannt.





 


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