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Damit könnte das LfL das neue Zuchtprogramm der DQHA genehmigen, womit die wichtigste Auflage der AQHA zur Rückkehr der DQHA als Affiliate erfüllt wäre:
Die DQHA kann ihr Zuchtprogramm mit der Genehmigung durch das LfL als Filialzuchtbuch führen.
Anders als noch vor einem Jahr unter dem im April 2021 abgewählten Vorstand um Thomas Dixon kann das AQHA Executive Committee auf seiner Sitzung Mitte September 2021 nun positiv über die Rückkehr der DQHA als Affilate entscheiden.
Schon Ende August 2020 wurde genau das den DQHA-Mitgliedern versprochen (mehr dazu):
Auf Druck des LfL musste die DQHA diese Hoffnung ihrer Mitglieder jedoch wieder zunichte machen, denn das Genehmigungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeleitet (mehr dazu hier.).
Als Konsequenz dazu wurde der DQHA ein "Provisional Afiliate Status" zugesprochen, den es zwar in den AQHA-Statuten nicht gibt und mit keinen formalen Vorteilen verbunden ist, den DQHA-Mitgliedern aber immerhin etwas Mut spendete.
Die zur Jahreshauptversammlung vorgelegte Satzung und Zuchtprogramm mussten auf Drängen der Regionalgruppen und Mitglieder mehrfach modifiziert werden (mehr dazu hier), in einer unglaublichen 14 Stunden-Online-Jahreshauptversammlung
stimmten die DQHA-Mitglieder nicht nur für eine neue Satzung, Zuchtprogramm und Vorstand, sondern sprachen sich sehr deutlich für eine "lückenlose Aufklärung" der finanziellen Vorgänge in dem Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 24. April 2021 aus (mehr dazu hier).
Mit der Wandlung zum Filialzuchtbuch und einer Rückkehr in die AQHA-Familie scheint der Alptraum der DQHA-Mitglieder bald ein Ende finden zu können, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge des ehemaligen Vorstandes wird sich dagegen sicherlich noch eine Jahre hinziehen.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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