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Quarter Horse-Zucht in Europa: Schlichtungstreffen in Brüssel - gibt die DQHA nun den Anspruch auf das Ursprungszuchtbuch auf?
 
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Am gestrigen Montag trafen sich in Brüssel der Vorstand der AQHA sowie der DQHA mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Bundes und des bayrischen Landwirtschaft-Ministerium, um die seit einem Jahr währenden Gespräche zur Betreuung der Rasse „American Quarter Horse" in Europa zu finalisieren (siehe hier).
Begleitet wurde das Treffen von zwei Mediatoren, dem ehemaligen AQHA-Präsidenten Johannes Orgeldinger sowie dem FEQHA-Präsidenten Andrew Dren.

Damit ist klar, daß es am Montag nicht um ein schlichtes Beratungstreffen ging, wie die DQHA es erscheinen lassen wollte (mehr dazu hier), sondern um den Versuch, einen sich seit längerer Zeit zuspitzenden Konflikt beizulegen, der seit dem Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung am 19. Juli 2016 schwelte.

Bereits vor einem Jahr, am 11. Januar 2019, traf sich daher die AQHA, vertreten durch AQHA Chief International Officer Dr. Anna Morrison, dem Präsidenten der FEQHA Dr. Andrew Dren und AQHA Executive Vice President Craig Huffhines, mit Dr. Alf-Eckbert Füssel, dem stellvertretenden Leiter der Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Kommission, in Brüssel (w!.com vom 28.01.19).



Seitdem steht jedoch die Klärung von Punkten im Zusammenhang mit den am 1. November 2018 in Kraft getretenen EU-Gesetzen hinsichtlich der Anforderungen für Tierzuchtbescheinigungen aus, damit die AQHA sicherstellen kann, dass sie die geeigneten Schritte zur Unterstützung der AQHA-Mitglieder und zur Erleichterung des Handels leisten kann in der Europäischen Union.
Damit beansprucht die AQHA nun auch in der EU den Status, den bislang die DQHA seit dem 17.05.2013 für sich vereinnahmte, nämlich die Führung des Ursprungszuchtbuches für die Rasse und den Züchter von American Quarter Horses.

Der Anspruch der DQHA wurde nicht von dem amerikanischen Mutterverband AQHA geteilt , wie AQHA Chief International Officer Dr. Anna Morrison deutlich macht, zudem seit dem 14. März 2018 der amerikanische Mutterverband eine von der EU anerkannte Tierzuchtorganisation aus einem Nicht-EU-Land ist, authorisiert für die Rasse "American Quarter Horse".
Diesen Status teilt sie sich mit dem Appaloosa Horse Club USA (9. Oktober 2018) und der American Paint Horse Association 26. November 2018), die ebenfalls in der EU ihre Rassen vertreten.



Was sich auf den ersten Blick für jeden Quarter Horse-, Paint Horse- oder Appaloosa-Liebhaber selbstverständlich anhört - die amerikanischen Zuchtverbände, die die Originalpapiere für die drei Rassen ausstellen, führen auch die Ursprungszuchtbücher, ist bislang in der Realität ganz anders:

Die drei deutschen Westernzuchtverbände DQHA, PHCG und ApHCG (siehe hier) beanspruchen seit Ende 2013 selber den Status als Ursprungszuchtbuch ihrer Rassen (mehr dazu hier).
Konkret heisst das: Nicht der weltgrößte Zuchtverband, dei AQHA, führt das Ursprungszuchtbuch, sondern die DQHA erhebt seit 2013 selber darauf den Anspruch.



Damit steht sie diametral zu allen anderen europäischen Zuchtverbänden für Westernpferde, die ihrerseits ausschließlich auf den amerikanischen Mutterverband als Ursprungszuchtbuch verweisen:
QHAL (Luxemburg), AFQH (Frankreich), SQHA (Schweden) oder die AQHA Austria (Österreich) geben als Sitz des Ursprungszuchtbuches die AQHA in Amarillo an, nicht die DQHA im deutschen Aschaffenburg (mehr dazu hier).



Die Bedeutung des Ursprungszuchtbuches, das in einem EU-Land oder in einem Drittstaat wie den USA geführt werden kann, ist nicht zu unterschätzen:
Der Zuchtverband, der das Ursprungszuchtbuch führt, legt die Zuchtgrundsätze dieser Rasse fest und beaufsichtigt und bewahrt sie-
das geschieht für Quarter Horses nach der Interpretation und dem Selbstbild der DQHA seit 2013 in Aschaffenburg, nicht in Amarillo (mehr dazu hier).

Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht.

Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden. Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU-Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zur Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Linearen Beschreibungen etc., falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind.

Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme: Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen, ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt.
Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.


Ergebnis mit weitreichenden Folgen

Vor diesem Hintergrund ist es besonders interessant, welches Ergebnis die AQHA an diesem Samstag auf European Summit in Rom ihren europäischen Tochterverbänden präsentiert (mehr dazu hier).

Gibt die DQHA den Anspruch auf das Ursprungszuchtbuch auf und damit an die AQHA zurück, erhält sie den Status eines Filialzuchtbuches und rangiert damit wie der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., der ebenfalls ein Filialzuchtbuch für Quarter Horses führt.
Auch auf die Ausstellung von Equidenpässen kann diese Entscheidung Auswirkungen haben, seit dem 01.11.2018 ist die AQHA befähigt, Tierzuchtbescheinigungen auszustellen, die notwendig sind für die Anerkennung als Rasse-Zuchttier (mehr dazu hier).

Besteht die DQHA allerdings auf den Anspruch des Ursprungszuchtbuches, droht neues Ungemach: Schon jetzt sind die Bestimmungen des DQHA-Zuchtprogramms deutlich weitreichender als die der AQHA, die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches durch die DQHA wurden so auch nur "in Anlehnung an das Official Handbook of Rules and Regulations der AQHA" definiert.
Alleine die Definition des American Quarter Horses durch die DQHA, z.B. bei Größe von "ca. 1,45 m - 1,65 m Stockmaß" ist im AQHA-Regelbuch gar nicht vorhanden.

Die AQHA hat ausreichend Druckpotential, ihren Interessen Nachdruck zu verleihen. Die DQHA erhält als Affiliate der AQHA, als Tochterverband, jährlich einen Betrag von rd. 70.000 USD überwiesen. Diesen Betrag kann die DQHA schon seit Jahren nicht annährend als Gewinn ausweisen, ein Verzicht auf die Geldspritze aus Amarillo hätte wohl mittelfristig existenzbedrohende Kosnequenzen für die DQHA.


Seit Jahrzehnten besteht in Australien schon das Zuchtbuch für das "Australian Quarter Horse", das als autarkes Tochterzuchtbuch zur AQHA existiert und ein eigenes Zuchtbuch führt.
Es ist als sicher anzunehmen, dass die AQHA keinerlei Interesse an einem weiteren, an einem "German Quarter Horse" hat.




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