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Ab 2019 gilt dann folgende Altersregelung für die DQHA Futurity/ Maturity in Aachen und auf den Regiofuturitys:
- Die Futurity-Klassen werden von 3 – 5 jährig auf 4 – 6 jährig geändert.
- Die Maturity-Klassen werden von 6 – 8 jährig auf 7 – 9 jährig geändert.
Begründet wird diese Regelung mit dem Argument, den Leistungsdruck von 3-jährigen gerittenen Pferden zu reduzieren - tatsächlich dürfte sich dieser jedoch erhöhen, da diese Regelung nicht die Startberechtigung der dreijährigen Pferde in regulären AQHA-Klassen betrifft.
Die AQHA-Regelung erlaubt weiterhin das Vorstellen von geritten Pferden ab dem Alter von zwei (2) Jahren auf Turnieren nach dem 30. Juni eines Jahres, was in Europa allerdings nur selten der Fall ist. Üblich ist jedoch das Showen von dreijährigen Pferden auf den AQHA-Shows, und daran wird sich auch durch die Regeländerung der DQHA kaum etwas ändern.
Das führt zu drei interessanten Situationen:
1) Spät gestartete, vierjährige Pferde, die auf der DQHA Futurity ab 2019 unter dem Sattel vorgestellt werden, treffen hier erwartungsgemäß auf Konkurrenz, die durch die Alterserweiterung der Futurityklassen auf 6 Jahre bereits in ihrer vierten Turniersaison laufen.
2) Wer in diesem Jahr ein dreijähriges Pferd (geb. 2015) auf der DQHA-Futurity geritten vorstellt, hat einmalig die Gelegenheit, sein Pferd zwei Extrajahre unter dem Sattel vorstellen zu können: In diesem Jahr letztmalig als dreijähriges Pferd,
im Jahr 2024 abschließend zusätzlich als neunjähriges Pferd.
3) Durch die Verschiebung der Altersklassen der DQHA Futurity/ Maturity muss ein sechsjähriges Pferd in den AQHA-Klassen einhändig vorgestellt werden, in den Futurityklassen kann es jedoch noch zweihändig geshowt werden.
Insgesamt betrachtet darf also kritisch beobachtet werden, ob die Altersänderung der DQHA Futurity tatsächlich den angestrebten Leistungsdruck von 3-jährigen, gerittenen Pferden im Quarter Horse-Turniersport reduziert
oder möglicherweise dadurch noch erhöht, da die Altersfelder in den Klassen noch heterogener werden:
Denn trifft das als vierjährig gestartete Reitpferd in den Futurityklassen mit hohen Preisgeldern in seiner ersten Saison auf sechsjährige Pferde, die mit drei Jahren in den AQHA-Klassen gestartet wurden, dann sind diese bereits in ihrem vierten Turnierjahr - ein Youngster muss sich da gegen alte Hasen beweisen.
Vergleichbar wäre das mit einer Klassenarbeit, die ein Erstklässler zusammen mit den Grundschulabgängern der vierten Klasse gemeinsam schreiben müsste.
Verglichen mit dem EWU-Jungpferdeprogramm werden zudem so die Unterschiede beider Modelle noch deutlicher:
1) Der Einsatz von Reitpferden ab dem Alter von vier Jahren ist bei der EWU nicht nur auf die Hauptschau reduziert, sondern betrifft das gesamte Turniersystem der EWU. Anders bei der DQHA - die beschlossene Regeländerung gilt nur für die DQHA-Klassen auf der Q in Aachen und den Regiofuturitys, die AQHA-Startregelung bleibt davon unberührt.
2) Die EWU-Jungpferdeklassen sind in sich homogen strukturiert, da sie nach Jahrgängen getrennt sind: Vier-, fünf- und sechsjährige Pferde treten gegen jeweils Gleichaltrige an, die zudem auch tatsächlich alle erst mit vier Jahren unter dem Sattel vorgestellt worden sind und nicht früher.
Mehr dazu
Protokoll DQHA-Mitgliederversammlung 2018.pdf
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gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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