Jetzt ist Fohlenzeit - die schönste und spannenste Zeit für Züchter und Fohlenbesitzer überhaupt, denn von allen Haustieren verändert sich das Pferd nach der Geburt am deutlichsten. Alleine im ersten Lebensjahr
werden die Tiere bereits 90 Prozent ihrer Widerristhöhe und 60 Prozent ihres Endgewichts erreichen.
Neben der Fürsorge um den neuen Pferdepartner sind in den letzten Jahren aber auch die Anforderungen an die Züchter gestiegen, was den Papierkrieg mit den Verbänden angeht.
Geburtsmeldung, Registration Application, Equidenpaß - hier gibt es eine Menge zu beachten, bei dem selbst die Verbände selber manchmal nicht mehr ganz auskunftsfähig sind.
Zu unterscheiden gilt dabei, was nach deutschem und europäischen Tierzuchtrecht erforderlich ist (Abfohlmeldung, Equidenpass) und dem, was Ihr Pferd tatsächlich zu einem eingetragenen Westernrassepferd macht (US-Verbände wie AQHA, APHA und ApHC).
Damit dieser „Papierkrieg“ überschaubar wird und bleibt, informiert wittelsbuerger.com über die notwenidgen Abläufe, Fristen und Fachbegriffe.
Abfohl-/ Geburtsmeldung
Auf der Abfohlmeldung werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen. Es ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses.
Wenn eine Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von einigen Tagen beim Zuchtverband gemeldet werden, die Verbände haben dabei unterschiedliche Meldefristen.
Certificate of Registration
Bevor ein Fohlen ein eingetragenes Westernrassepferd werden kann und sein "Certificate of Registration" erhält, verlangen die amerikanischen Zuchtverbände das Ausfüllen des so genannten Breeder‘s Certificates, das sich auf dem Formular "Registration Application" findet.
Mit einer „Registration Application“, in Deutschland oft noch als „Fohlenschein“ bezeichnet, beantragen Sie das „Certificate Of Registration“, das Originalpapier für ein Westernrassepferd.
Besondere Fristen gibt es für die Beantragung dieser US-Papiere nicht, jedoch haben alle amerikanischen Verbände (AQHA, APHA, ApHC) Gebührenstaffeln, die sich mit dem zunehmenden Alter des Pferdes deutlich erhöhen.
So bekommt Ihr Western Horse den perfekten Wunschnamen
Mit Beginn der Fohlensaison ist immer die Suche nach einem möglichst passenden und originellen Namen für die Babys verbunden.
Easter Bunny, Ibuprofen oder Royal Flush sind nur einige der aussergewöhnlichsten Namen z.B. für Quarter Horses, denn prinzipiell können Sie Ihr Quarter Horse so nennen, wie Sie möchten - Vorgaben der AQHA zur Nennung von Abstammung oder Anfangsbuchstaben gibt es keine.
Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, und mit unseren Tips bekommt Ihr Quarter Horse den perfekten Wunschnamen. Hier weiterlesen - So bekommt Ihr Quarter Horse den perfekten Wunschnamen!
Grüner oder roter Equidenpass - Sie haben die Wahl!
Fohlen müssen nach europäischem Zuchtrecht spätestens im Jahr der
Geburt (oder sechs Monate nach der Geburt) mit einem so genannten Equidenpass
ausgestattet sein. Damit verbunden ist eine verpflichtende Kennzeichnung mittels Mikrochip (mehr dazu hier).
Vor dem Absenden des Antrags für einen Equidenpass sollte der Transponder (Mikrochip) beim Fohlen von Ihrem Haustierarzt oder durch eine andere sachkundige Person, die dafür
vom Zuchtverband oder einer internationalen Wettkampforganisation ausdrücklich dazu ermächtigt ist, gesetzt werden. Mit der Bestätigung der Transponderkennzeichnung wird der Antrag auf Ausstellung
eines Equidenpasses weiter vervollständigt und an die jeweilige passausgebende Stelle geschickt (Zuchtverband, FN).
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden soll.
Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis:
Das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft, ein vergleichbarer "roter" Zuchtpass liegt bei knapp 180 EUR inkl. Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass allerdings Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (eine Übersicht finden Sie hier).
Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.
Insgesamt zwölf Zuchtverbände sind dazu in Deutschland in der Lage, für die drei Westernpferderassen Quarter Horse, Paint Horse und Appaloosa einen "roten" Zuchtpferde–Equidenpass auszustellen,
mit teils deutlichen Unterschieden in den Gebühren.
Einfach erklärt: Von Transfer bis Registration Application -
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