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AQHA: Die neuen Equipment-Regeln und der Strafenkatalog in Wort und Bild zum Download
 
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Auf Basis der Empfehlungen der Animal Welfare Commission hat der amerikanische Quarter Horse-Verband AQHA neue Equipment-Regeln festgelegt, die seit dem 1. November 2012 auf dem gesamten Gelände auf allen AQHA-Turnieren gelten. Jeder Verstoß wird namentlich in einer Datenbank registriert, schon bei dem ersten Verstoß drohen Geldstrafen und Sperren (siehe unten).

Hier ist nun ein pdf-Dokument, das diese Regelungen mit Beispielbildern darstellt:
Alle Infos auf einen Blick zum Download (Update 23.01.13)

Die AQHA begründet diese Entscheidungen mit der Gefahr, die sich durch die Multiplikation von inhumanem Verhalten in sozialen Medien wie facebook oder youtube droht, wie im letzten Jahr der Fall Craig Schmersal bei den FEI Reining Finals in Schweden (mehr dazu hier) oder der aktuelle Fall von Shirley Roth auf der Reichert Celebration (mehr dazu hier.). Schon einzelne Personen, erläutert Tom Persechino, AQHA executive director of competition and breed integrity, könnten so durch Mitschnitte, Videos oder Postings ein negatives Bild auf den gesamten Sport werfen und die AQHA in die Defensive bringen.



1. Curb Bits dürfen nur noch mit Lederriemen oder Kinnketten benutzt werden wie oben gezeigt, ohne diese dürfen Curb Bits gar nicht mehr benutzt werden.

Diese Curb Straps dürfen nicht mehr benutzt werden (hier klicken).




2. Running Martingales dürfen nur noch mit Snaffle Bits verwendet werden




3. Draw Reins (Schlaufzügel) bis max. zum Ellbogen

Draw Reins (Schlaufzügel) dürfen ab dem 1. November 2012 nicht tiefer als bis zum Ellbogen des Pferdes befestigt sein. Zudem dürfen diese nicht mehr zwischen den Vorderbeinen befestigt sein.
So dürfen Draw Reins nicht mehr benutzt werden (hier klicken).


4. Verbotene Ausrüstung

Zudem ab dem 1. November 2012 nicht mehr erlaubt sein werden folgende Ausrüstungsgegenstände auf dem gesamten Turniergelände eines AQHA-Turniers:
Bumper bits, wire cavessons (Kappzaum), wire oder cable tie-downs (Stoßzügel aus Metall/ Kabel), metal bosals, Chambons, Twisted Rawhide oder Rope

5. Fehlverhalten

Zu den Ausrüstungsbestimmungen hat die AQHA auch einen Katalog mit möglichem Fehlverhalten definiert, das entsprechend geahndet werden kann. Wer z.B. mehr als acht Spins in eine Richtung macht, wird von einem AQHA Steward zumindest verwarnt, bei Wiederholung drohen Geldbußen von 4.000 USD und eine mind. sechsmonatige Sperre (siehe unten).


Abhängig von Schwere des Verstosses und möglichen Wiederholungen hat die AQHA diese Strafen und Sanktionen festgelegt:

AQHA Show Fines and Penalties Regarding Abuse and Unsportsmanlike Conduct
Rule 441
  Level 1
Mild
Level 2
Moderate
Level 3
Severe
1st Offense Warning - No Penalty
Steward can give a yellow warning card if necessary
Name placed in database
$1,000
3-6 months probation
$2,000
6-12 months probation
2nd Offense $1,000
3-6 months probation
$2,000
6 mos - 1-yr probation
$4,000
6 mos-1 yr suspend AQHA show privileges
3rd Offense $2,000
6 mos-1 yr probation
$4,000
6 mos - 1-yr suspend AQHA show privileges
Fine & suspension commensurate with abuse as determined by grievance committee


Diese Verstöße können in folgender Schwere von einem AQHA-Steward geahndet werden:

AQHA Chart of Offenses for Animal Welfare
Offense as Defined in Rule 441 Level 1
Mild
Level 2
Moderate
Level 3
Severe
Placing object in horse’s mouth to cause undue discomfort or distress   x x
Leaving bit in horse’s mouth for extended period of time to cause undue discomfort or distress x x x
Tying a horse high (known as "tying up") or around in a manner to cause undue discomfort of distress   x x
Longeing or riding in a manner as to cause undue discomfort or distress x x x
Tying or fastening any foreign object onto a horse, halter, bridle and/or saddle in order to de-sensitize the horse   x x
Use of training technique or methods such as poling or striking a horse’s legs with objects   x x
Excessive spurring or whipping x x x
Excessive jerking of reins x x x
Excessive fencing x x x
Excessive spinning (more than 8 consecutive turns in either direction) x x x
Poling (altering an obstacle while the horse is negotiating the obstacle) x x x
Schooling over ramped oxers in reverse order (highest to lowest) x x x
Schooling using rails higher than 4 ft. x    
Use of prohibited equipment (including but not limited to: saw tooth bits, hock hobbles, tack collars, or tack hackamores, whips used for showmanship, war bridles or like devices using wire or rope over a horse’s head) will not be allowed at AQHA shows.   x x
Use of any type of appliance that restricts movement or circulation of the tail.     x
Exhibiting a horse that appears to be sullen, dull, lethargic, emaciated, drawn or overly tired x x x
Negligent treatment that results in bleeding x x x
Intentional treatment that results in bleeding     x
Applying excessive pressure on or excessively jerking of a halter lead shank or an allowed lip chain   x x
Any other treatment or conduct considered to be abusive by a show official (based on severity) x x x


Hier ist nun ein pdf-Dokument, das diese Regelungen mit Beispielbildern darstellt:
Alle Infos auf einen Blick zum Download (Update 23.01.13)

 


Mehr lesen Sie hier dazu





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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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