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m Jahr der Geburt bzw. spätestens 6 Monate nach der Geburt, falls das Geburtsdatum nach dem 01.07. ist, muss das Fohlen identifiziert und der Equidenpass beantragt worden sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss im Equidenpass vermerkt werden, dass das Pferd nicht mehr in die menschliche Nahrungskette kommen kann, d. h. nicht mehr geschlachtet werden darf.
Ältere Pferde, die noch keinen Equidenpass haben, werden so aus der menschlichen Verzehrkette rausgenommen.
Dieses gilt auch für importierte Pferde aus einem Nicht-EU-Land wie zum Beispiel den USA.
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