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Covid-19: Training und Unterricht dürfen wieder stattfinden/ Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport an der frischen Luft mit bestimmten Auflagen wieder erlaubt
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Die Geduld der Pferdesportler und die politische Interessenvertretung der Verbände hat sich gelohnt: Die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben beschlossen, den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf Sportanlagen an der frischen Luft unter bestimmten Bedingungen wieder zu erlauben. Damit können aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bundesweit wieder Unterricht und Training auf Pferdesportanlagen stattfinden, wenn die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Vor allem der Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu jeder Zeit zu berücksichtigen. Vor dem 11. Mai gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Lockerungen.

"Das ist die Nachricht, auf die wir alle seit Wochen gewartet und hingearbeitet haben: Wir dürfen wieder unserem Hobby nachgehen, trainieren und Unterricht geben", sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. "Trotzdem wird leider noch nicht alles wieder so normal sein, wie wir es vor Corona kannten. Wir alle mussten uns in letzter Zeit besonders zusammenreißen, viel Geduld und Verständnis haben. Das hat sich gelohnt, aber es ist noch nicht ganz überstanden. Wir müssen uns auch weiterhin an Regeln halten, damit das Virus sich nicht weiter verbreitet. Das erfordert von uns allen Disziplin, gegenseitiges Verständnis und eine gute Organisation – genau das sind unsere Stärken als Pferdesportler und ich bin sicher, dass wir auch das überstehen werden".

Phase der Notversorgung ist beendet

Der heutige Beschluss bedeutet aus Sicht der FN, dass die Phase der Notversorgung und -bewegung der Pferde beendet ist. Allerdings haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni verlängert. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden, Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden und es dürfen keine Zuschauer zugelassen werden. Das heißt, jeder Betrieb bzw. Verein benötigt ein Konzept und einen Verantwortlichen für das Hygiene- und Infektionsschutzmanagement. Wie ein solches Konzept aussehen kann, ist in den FN-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme von Unterricht und Training dargestellt.


Es gelten weiter Regeln zur Eindämmung des Virus

Das bedeutet noch immer Einschränkungen für Pferdesportler. In vielen Ställen wird es auch weiterhin so sein, dass es keinen unbeschränkten Zugang zu den Pferden gibt, weil die Abstandsregeln sonst nicht einzuhalten sind. "Wir unterstützen die Betreiber der Anlagen dabei, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die behördlichen Vorgaben zu erfüllen. Dabei müssen sie die vorhandenen Möglichkeiten auf ihren Anlagen so gut wie möglich ausschöpfen, um unter den genannten Auflagen die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen";, erklärt Lauterbach. "Ebenso appellieren wir an das Gewissen der Pferdebesitzer, die Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. Wir bitten alle Beteiligten darum, die aktuelle Situation nicht auszunutzen und keine persönlichen Konflikte auszutragen"

Berufsreiter durften schon seit einigen Wochen wieder trainieren und Pferde ausbilden. Ab 11. Mai werden sie auch bundesweit wieder Unterricht erteilen dürfen, das gilt auch für Amateur-Ausbilder. Allerdings muss die Anwesenheit von externen Trainern/Ausbildern so wie alle anderen Aktivitäten auch in das Hygienekonzept der jeweiligen Pferdesportanlage integriert werden, also mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt sein.

Veranstaltungen und Wettbewerbe sollen grundsätzlich erst in einem zweiten Schritt zugelassen werden. Vereinzelte Pilotveranstaltungen finden nach behördlicher Ausnahmegenehmigung bereits jetzt wieder statt. Die FN und ihre Mitgliedsorganisationen arbeiten weiter daran, dass Veranstaltungen und Wettbewerbe in Pferdesport und -zucht alsbald bundesweit wieder stattfinden können.

Auch künftig gibt es unterschiedliche regionale Regelungen

In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung und der Länder wurde zudem betont, dass die Bundesländer in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens über weitere Schritte entscheiden sollen. Das heißt, es werden auch weiterhin regional unterschiedliche Regelungen für den Sport gelten.

Die FN und ihre Landeverbände werden diese Besonderheiten regelmäßig aktualisieren und über ihre Kommunikationskanäle veröffentlichen. Links zu den Verordnungen und Sonderregelungen der jeweiligen Bundesländer sind in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus zu finden. Die FN rät allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes sowie der Regierung des eigenen Bundeslandes durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen, ob es konkrete Regelungen für den Pferdesport gibt.

Darf auch in Reithallen Pferdesport betrieben werden?

Die Lockerung stützt sich auf einen Beschluss der Sportministerministerkonferenz. Darin heißt es unter anderem, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden kann, wenn die Sportangebote an der "frischen Luft", im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die FN und ihre Mitgliedsverbände machen sich mit guten Argumenten dafür stark, mit den Entscheidungsträgern eine Sonderlösung für Reithallen als Teil der Außensportstätte zu erwirken. Bisher liegt jedoch noch keine offizielle bundesweite Freigabe vor. Aus Sicht der FN sind Reithallen nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. jbc

Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist unter diesem Link zu finden: www.sportministerkonferenz.de



Vorbericht

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am heuten Mittwoch wird über mögliche Lockerungen im Sport entschieden, nachdem bereits einige Bundesländer ihre Coronaverordnungen erfreulicherweise bereits jetzt angepasst haben oder dabei sind, diese anzupassen. So sind oder werden Training und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt (mehr dazu hier).

Wie der SPIEGEL berichtet (mehr dazu hier), soll es den Ländern überlassen bleiben, inwieweit sie die Beschränkungen lockern, ausgehend von einer Obergrenze der Infektionen, "ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen".

Damit ist zu erwarten, dass zwar der Sport im "Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel" unter Auflagen wieder erlaubt wird, wenn die entsprechenden Hygiene- und Abstandsauflagen erfüllt werden (Kontaktverbot, Abstandsgebot), größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden aber auf längere Zeit nicht erlaubt werden.

Das Land Niedersachsen erlaubt ab heute beispielsweise den Freizeitsport nur im Aussenbereich, die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen, insbesondere Innenanlagen, bleibt jedoch nur den Berufssportlern vorbehalten.

Zudem ist wahrscheinlich, dass in den Bundesländern in Zukunft deutlich voneinander abweichende Maßnahmen gelten werden. Sollte bspw. regional die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wieder steigen, müsse "innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden", heisst es.

Für Pferdesportler wird das bedeuten, dass auch auf längere Sicht nur Einzelunterricht im Aussenbereich möglich sein wird unter den entsprechenden Auflagen (Anzahl Pferde auf dem Platz, Kontaktverbot, Nachverfolgbarkeit der Anwesenheiten etc.), das Pferde-Training in Reithallen aber den Berufsreitern vorbehalten bleibt.
Sportveranstaltunge wie Turniere werden weiterhin nicht möglich sein, auch alle weiteren "alle öffentlichen Veranstaltungen" wie Vereinsversammlungen bleiben untersagt. Solche im Voraus zu planen, wäre allein durch das Risiko kurzfristig verhängter, erneuter Beschränkungsvorschriften nach Neuinfektionen fast unmöglich.

Mehr dazu hier sowie hier.


Mehr dazu hier
Covid-19: Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt/ Bedingung ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Covid-19: Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April

 









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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
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