Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe
und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit
besonderer Härte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen
aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen.
In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein
historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen.
Die FN hat zahlreiche Informationen zu Förderanträgen und Programmen
in den Bundesländern zusammengestellt.
Coronavirus:
Informationen für den Pferdesport
Corona-Soforthilfe
für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen
und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von
derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer)
und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können
einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen
mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen
Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt
werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details
über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe
für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). Ziel
des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen,
etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für
Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket
aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem
Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.
Dort, wo diese Bestimmungen
bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und
-verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig
bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien
in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg
wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede
Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche
Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den
Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die
unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende
Vereine.“
Um hier möglichst
frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen,
empfiehlt die FN allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen
Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt Förderanträge
bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern
zu stellen. Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine
und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse
haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind
und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende
Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind.
Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht
zu Förderprogrammen der Bundesländer.
Mehr Finanztipps in
der Corona-Krise gibt es in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus
unter der Frage "An wen kann ich mich in meiner finanziellen
Notlage wenden?"
Mehr dazu
Entschädigungen
und Überbrückungskredite - Informationen für Betriebe und Selbständige
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