Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat am 17.02.2016
einen Gesetzentwurf "zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen" vorgelegt, nach dem in Zukunft das Ausreiten mit Hund verboten sein soll.
In § 59 wird ausdrücklich formuliert, daß "beim Reiten weder ein Hund noch mehrere Hunde mitgeführt werden dürfen", Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Insgesamt soll die bisherige Regelung für das Reiten im Wald gelockert werden, in Zukunft, ab ab 1. Januar 2018, soll auf mehr Wegen geritten werden können: "(..) die Befugnis zum Reiten im Wald wird (..) grundsätzlich auf alle
privaten Straßen und Fahrwege im Wald ausgeweitet, unabhängig davon, ob diese als Wanderwege gekennzeichnet sind."